Wir sind uns unserer guten Leistung sicher, deshalb geben wir eine Garantie auf fast alle Behandlungen. Es gibt aber einige Fälle, die nicht unter Garantie fallen. Der Mensch ist ein biologisches Wesen und trotz sorgfältiger Versorgung durch unsere Zahnärzte und besten angewandten Materialien beeinflussen viele andere Faktoren (z.B. ihr allgemeiner gesundheitlicher Zustand, Krankheiten, andere ärztliche Behandlungen, Unfälle, usw.), ob Ihr neuer Zahnersatz lange hält. Wir bitten Sie, die Garantieregelung sorgfältig durchzulesen und die eventuellen Fragen noch vor der Behandlung mit Ihrem behandelnden Zahnarzt zu besprechen.
Garantiezeiten
- Füllungen: 5 Jahre
- Inlays: 5 Jahre
- Kronen und Brücken: 5 Jahre
- Herausmehmbare Zahnersatz: 3 Jahre
- Implantaten: 5 Jahre
Allgemeine Garantieregeln
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Material- und Behandlungsfehler.
Die Garantie bezieht sich nur auf die zahnärztliche Behandlung (erneute Durchführung der Behandlung, Reparatur, oder Austausch des Zahnersatzes). Die sonstigen anfallenden Kosten (z.B.: Reise und Unterkunft) werden nicht zurückerstattet. Die Garantiezeit beginnt mit der Endfertigung der zahnärztlichen Arbeiten und dauert wie oben genannt, oder wenn nicht anders geregelt wird. In diesem Zeitraum anfallende Garantiearbeiten und Reparaturen verlängern nicht die Garantiezeit.
Ausschluss der Garantie:
Die Garantie erlischt, oder wird reduziert:
• wenn der Patient während der Garantiezeit nicht mindestens einmal pro Jahr zu einer Kontrolluntersuchung zurückkehrt. Diese Kontrolluntersuchung kann ggbf. nach Vorabsprache bei einem anderen Zahnartzt im eigenen Land durchgeführt werden.
• wenn die Mundhygiene vernachlässigt wird
• wenn zahnärztliche Anweisungen nicht befolgt werden
• wenn herausnehmbare Restaurationen, zum Beispiel Teil- oder Vollprothesen nicht ordnungsgemäß behandelt und gewartet werden.
• wenn ein anderer Zahnarzt ohne schriftliche Genehmigung vom Zahnarzt der Zahnarztpraxis Rodental irgendwelche Eingriffe oder zusätzliche Behandlung an einem, von Zahnarztpraxis Rodental erstellten Zahnersatz durchführt.
• im Falle von Zahnfleischrückgang (Gingivarezession), oder Zahnknochenrückgang (Parodontose).
• im Falle von Unfallschäden, zum Beispiel wenn eine Prothese auf den Boden fällt, oder Zähne, Implantate, Kronen oder Prothesen ausgeschlagen werden
• im Falle von bedeutender Gewichtzunahme / bedeutendem Gewichtverlust innerhalb kurzer Zeit
• wenn sich der Patient nicht an die von Zahnarztpraxis Rodental verordneten Behandlungszeiten und Behandlungen hält (z. B.: wenn der Patient die Praxis vor dem Beenden der kompletten Behandlung verlässt).
• im Falle einer Krankheit, die auf den Zustand der Zähne auswirkt (zum Beispiel Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Röntgenbestrahlung oder Chemotherapie)
• wenn der Patient wegen Parodontose bei Zahnarztpraxis Rodental behandelt wurde, und nicht mindestens alle 6 Monate bei einem Partnerzahnarzt im eigenen Land zur zahnärztlichen Kontrolle erscheint, und eventuelle Behandlung durchführen lässt.
• Rauchen ist ein erhöhtes Risiko für fast alle mundchirurgischen Behandlungen (z.B. Zahnentfernung, Knochenaufbau, parodontale chirurgische Eingriffe, Implantation) deswegen gibt es keine oder nur eine beschrenkte Garantie für Patiente die Rauchen.
Folgende Fälle fallen außerhalb der Garantie:
• Wenn der Patient ein Implantat wegen Parodontose, bakterieller Entzündung (Periimplantitis) Knochenrückgang oder Überbelastung verliert.
• Die Entzündung und vorzeitiger Verlust von wurzelbehandelten Zähnen fällt nicht unter Garantie.
• unvorhergesehene nötige Wurzelbehandlung aufgrund von Entzündung der Zähne, die nach dem Einsetzen eines Zahnersatzes eintritt.
• Verfärbung der Ränder einer Füllung, Krone, Brücke oder eines Inlays, Onlays, Veneers (wegen Kaffee, Tee, Rotwein, usw.)
• Zurückfärbung einer Zahnbleichung(wegen Kaffee, Tee, Rotwein, usw.)
• Die Garantie umfasst nicht die Probleme, welche auf die Einsenkung von Teil- oder Vollprothesen zurückzuführen sind, sowie die Probleme, die aus der Versäumung der Unterfütterungen der Prothese durch den Patienten resultieren.